VIER SPEZIALGEBIETE
Nebst Maurice CHOQUARDs besonderer Expertise als Generalist sind dies unsere vier Kernkompetenzen:
I. VERTRAGSRECHT
Als unsere Klientschaft profitieren Sie von Vertragstexten, die alles auf den Punkt bringen: systematisch, prägnant, komplett und leicht verständlich. Ausserdem besteht unsere grosse Stärke darin, allfällige Problematiken frühzeitig zu erkennen und somit potentiellen Konflikten oder Missverständnissen vorzubeugen. Maurice CHOQUARD besitzt jahrzehntelange Erfahrung im Verhandeln von Geschäften aller Art auf allen fünf Kontinenten in den Sprachen Englisch, Französisch und Deutsch.
Benötigen Sie eine AGENTURVEREINBARUNG, eine LIZENZVEREINBARUNG oder eine EINIGUNG zwischen Familienmitgliedern durch einen Erbvertrag? Ein grosser Teil von Maurice CHOQUARDs beruflicher Tätigkeit ist der Verhandlung, dem Entwurf und der Durchsetzung von Verträgen gewidmet.
Welchem Recht und Gerichtstand ein Vertrag unterliegen soll, ist die wichtigste und erste Frage, die zu Beginn von Vertragsverhandlungen geklärt werden muss. Es wäre absurd, einen Vertrag über Wochen und Monate zu verhandeln und auszuarbeiten, ohne von Anfang an zu wissen, welches Gesetz ihn regelt. Ein Vertrag ist vollkommen anders ausgestaltet, je nachdem ob er einem amerikanischem Gesetz oder z.B. dem Suomi-Gesetz unterliegt. In den USA wird jedes kleinste Detail in einem Vertrag festgehalten, der letztendlich fast so dick ist wie die Bibel.
Um Missverständnissen vorzubeugen sollte ein guter Verhandlungsführer vertiefte Kenntnisse über die materiellen und formellen Gesetze der Rechtsordnungen der beteiligten Vertragsparteien haben. So würde man bei einem Prozess in der Schweiz unangenehm überrascht werden, falls man nicht wüsste, dass das schweizerische Recht die Methoden zur Beweiserhebung durch die Gerichte im Vergleich zu denjenigen der USA stark eingrenzt.
Erfolgsbeispiele
- Verhandeln der Verkaufsverträge von Schweizer Hightech-Maschinen an Nachrichtendienste in Frankreich, Russland und den USA.
- Verträge für den Transfer eines jungen Fussballstars von einem Schweizer Super-Liga Verein zu einem der besten Bundesligisten.
II. NATIONALES & INTERNATIONALES ERBRECHT
Erbrecht ist eines der komplexesten Rechtsgebiete. Internationale Aspekte, welche durch die vermehrte Mobilität der Menschen und die geographische Zerstückelung von Familien entstehen, verstärken diese Komplexität zunehmend.
Erfolgsbeispiele
- Schutz der Vermögenswerte aus dem Nachlass eines griechischen Reeders durch Verhandlungen sowie Rechtsstreitigkeiten und Pfändungen in einem Dutzend Länder für dessen Frau und Söhne gegen seine Geliebte, die 800 Millionen US-Dollar abzweigen wollte.
- Nachlassverteilung mit beweglichem Vermögen und einer Privatliegenschaft in Genf sowie entsprechenden Aufenthaltsbewilligungen für einen US-Bürger sichern.
III. USA-RECHT
Die Lex Americana hat nicht nur den internationalen Geschäftsverkehr erobert, sondern auch viele nationale Rechtsordnungen beeinflusst, indem sie sich zur Regelung grenzübergreifender Sachverhalte empfiehlt.
Als Schweizer Anwalt und Mitglied der kalifornischen Rechtsanwaltskammer ist Maurice CHOQUARD Ihr idealer Ansprechpartner für die Übernahme internationaler Fälle.
Das Ablegen der kalifornischen Anwaltsprüfung und einige Jahre Rechtspraxis in San Francisco belegen Maurice CHOQUARDs äusserst wertvolle Kenntnisse des amerikanischen Rechts, welches auch hinsichtlich anderer Common Law Jurisdiktionen sehr hilfreich ist. Selbstverständlich können nicht sämtliche Fragen des Common Law von einer Boutique-Anwaltskanzlei abgedeckt werden. Maurice CHOQUARDs spezielles akademisches Wissen und seine weitreichenden Erfahrungen sind jedoch die ideale Basis, um grenzüberschreitende Fälle zwischen Civil und Common Law Rechtsgebieten anzugehen.
Da Bilder manchmal aussagekräftiger sind als Worte, bitte ich Sie das Interview anzusehen, welches Maurice CHOQUARD 2014 dem Schweizer Fernsehen zum Fall Raoul WEIL gab. Herr WEIL war einer der höchsten Führungskräfte der UBS-Schweiz, ist Schweizer Staatsbürger und arbeitete ausschliesslich in der Schweiz. Trotzdem wurde er wegen des Vorwurfs mehrfacher Steuerhinterziehungsbeihilfe zum Vorteil amerikanischer Bürger vor einem Geschworenenstrafgericht in Florida angeklagt. Dies, obwohl seine vermeintlichen Taten in absolutem Einklang mit dem Schweizer Gesetz standen. Dieses Phänomen zeigt exemplarisch auf, dass fast alle Aspekte internationaler Geschäfte sowohl von privaten als auch öffentlichen amerikanischen Gesetzen in irgendeiner Weise beeinflusst werden. Für solche Fälle ist die Kenntnis des amerikanischen Rechtssystems folglich unerlässlich.
IV. EXTERNER IN-HOUSE COUNSEL & FAMILY OFFICE DIENSTLEISTUNGEN
Gerne deckt Maurice CHOQUARD bei Bedarf eine freie In-house / General Counsel Position als Dauer- oder Interimslösung für Ihr kleines, mittleres oder grosses Unternehmen ab.
Sie können ihn beispielsweise mit der Verantwortung für konkrete Vertragsverhandlungen oder mit der Ausführung des Tagesgeschäfts Ihrer vakanten Position betrauen, sei dies für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit oder bis zur Erreichung eines Projektziels.
Ein guter Rechtsberater findet Lösungen, welche rechtliche Probleme und Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden helfen. Dies, indem er bewährte Konzepte anwendet sowie Vereinbarungen verhandelt und entwirft, die die Parteien über lange Zeit zufriedenstellen. Das grosse Geschäft liegt darin, Geschäfte richtig zu machen. Als externer In-house Counsel begleitet Maurice CHOQUARD Unternehmen und realisiert Rechtsgeschäfte, die später zu keinen Streitigkeiten zwischen den Parteien führen. Vorbeugende Rechtskonzepte umzusetzen sollte kein Luxus, sondern der Normalfall sein.
Diese besondere Fähigkeit als externer In-house Counsel zu agieren, verdankt Maurice jahrelanger Berufserfahrung auf höchstem Niveau:
- Unternehmensjurist (In-house Counsel) von BBC BROWN BOVERI am Schweizer Hauptsitz. Er beriet und verhandelte unter anderem in folgenden Fällen:
- die vier USA-Corner State Projekte über einen Betrag von mehr als 2,1 Milliarden US-Dollar
- der Verkauf der CEM mit 7’000 Mitarbeitern durch BBC an ALSTOM in Paris
- die BAY JAMES Projekte in Quebec für Kosten von rund 11 Milliarden kanadischen Dollar
- das ITAIPU-Damm-Projekt in Brasilien und Paraguay, welches den Verkauf von 16 Turbinen à 352 Tonnen umfasste
- Chef des Rechtsdienstes (General Counsel) von KUEHNE & NAGEL INTERNATIONAL am Schweizer Hauptsitz. In dieser Funktion beriet und verhandelte Maurice CHOQUARD unter anderem die folgenden Angelegenheiten:
- Kauf einer Seefrachtversicherungsfirma in Melbourne, Australien
- ein Joint Venture der größten brasilianischen Lastwagentransportunternehmen
- Kauf und Reorganisation des Vertriebs der VINS NICOLAS, mit mehr als 350 Geschäften im Grossraum Paris, Frankreich
Als Generalist mit Erfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten, sowohl im Civil Law als auch im Common Law und mit grosser internationaler Ausrichtung, ist Maurice für verschiedenste Tätigkeiten bestens gerüstet. Diese können beispielsweise (Rechts-)berater von Unternehmern und Investoren, Verwaltungsratsmitglied von Aktiengesellschaften, Direktor von Family Offices, Treuhänder von Trusts, Berater / Geschäftsführer von Stiftungen, etc. sein. Er ist es gewohnt, in Angelegenheiten zu beraten, die über rechtliche Aspekte hinausgehen. Dies umfasst beispielsweise die Unterstützung zur Auswahl von Immobilienobjekten, Banken & Finanzierungen, Schulen, Lieferanten, Experten für Patente / Marken, Übersetzungen, Ärzte & Kliniken, Hotels & Ferien, Kreuzfahrten & Luxusgütern, Auktionshäusern & Kunstrestaurationen, etc.
Benötigt Ihr Family Office oder Ihr Verwaltungsrat einen Allrounder-Rechtsanwalt mit Erfahrung in Civil und Common Law Rechtssystemen sowie als In-House / General Counsel? Maurice ist für solche Positionen, besonders mit internationaler Ausrichtung, bestens gerüstet.
Dank der kombinierten Erfahrung in verschiedenen Praxis- und Rechtsgebieten besitzt Maurice als Generalist die erforderlichen Kompetenzen, um Family Offices zu unterstützen.
Erfolgsbeispiel
- Organisation, Vertragserstellung und Überweisung aller Gelder im Zusammenhang mit den jährlichen Luxusferien der Familie eines französischen HNWI.