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Treuhandgeschäfte, Stiftungen und Trusts

Als Schweizer Anwälte haben wir langjährige Erfahrung in Treuhandgeschäften.  Dabei handeln wir unter unserem eigenen Namen, aber zum Vorteil und auf Risiko bzw. Kosten unserer Klienten. Wir agieren gegen aussen als rechtliche Eigentümer, intern bleibt der Klient der eigentliche Eigentümer. Der Klient kann seine Eigentumsrechte jederzeit geltend machen, muss aber im Gegenzug alle vereinbarten Kosten und eventuellen Entschädigungen übernehmen.

Die Briten schufen das Modell des „Trusts“, während die Schweizer dasjenige der „Stiftung“ kennen. Auch wenn beide demselben Zweck dienen, haben sie sehr unterschiedliche Strukturen und Merkmale. Ein Trust ist im Allgemeinen undurchsichtig und unbeständig. Im Gegensatz dazu ist eine Stiftung transparent und solide von einer Rechtsordnung geregelt. Ausländische Trusts wurden im schweizerischen Recht vor Jahren als gültiges Instrument offiziell anerkannt. Dafür wurde ein System zur Identifizierung der Steuerzahler für jede Art von Vermögenswerten derTrusts eingeführt. Das Erschaffen eines Schweizer Trusts ist derzeit in vollem Gange. Da Trusts der sicheren Nachlassplanung dienen und vollkommen transparent sein sollten, müssen seine Inhaber in der Schweiz domiziliert sein, um Steuerhinterziehung, Geldwäscherei oder ähnliches zu verhindern.

Ein Trust ist in Bezug auf Mobilität bekanntlich viel flexibler als eine Stiftung. Eine Stiftung wiederum erweckt mehr Vertrauen, da sie sowohl in der Schweiz als auch in der Schweizer Rechtsordnung verankert ist.

Erfolgsbeispiele

  • Vertretung eines wohlhabenden Kunstsammlers bei einer Auktion für den anonymen Kauf eines MODIGLIANI-Gemäldes.
  • Gründung einer Schweizer Stiftung, die sich auf die gemeinnützige finanzielle und pädagogische Unterstützung bedürftiger junger Menschen konzentriert.