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Gesellschaftsrecht, Compliance und Mergers & Acquisitions

Unsere Erfahrung deckt alle Aspekte des Gesellschaftsrechts ab:

  • Wahl der geeigneten Rechtsform bei der Gründung einer juristischen Person
  • Wahl eines geeigneten Ortes zur Domizilierung der juristischen Person
  • Organisationsform des Managements
  • Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates
  • Beratung aller rechtlichen Aspekte der Unternehmensführung
  • Prozessführung in Schiedsverfahren / Gerichtsverfahren
  • Sicherstellung der Unternehmensnachfolge
  • Verkauf der Bestände
  • Auflösung eines Unternehmens

Ein ehemaliger Unternehmensjurist, der als Rechtsanwalt regelmässig mittelständische Unternehmen und Grosskonzerne berät, sollte stets mit der rasanten Entwicklung der Compliance Schritt halten. Dazu gehört die Kenntnis schweizerischer und internationaler Verhaltenskodizes in allen Rechtsbereichen (Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltung, Politik, Menschenrechte, Ethik etc.). Beispielsweise waren Bestechungen vor rund 40 Jahren zur Gewinnung eines Projektes durchaus salonfähig und wurden wie normale Geschäftsauslagen behandelt, die in der Schweiz sogar steuerlich abzugsfähig waren. Heute werden Bestechungen international geregelt (z.B. OECD-Prinzipien) und von nationalen Strafgerichten streng bestraft.

Compliance-Regeln sind sogenannte Soft Laws, also freiwillige, private Regelungen.  Sie werden unternehmensintern auf allen Ebenen eingeführt und sollen das gesamte Management, Arbeitskräfte und Kunden der Unternehmung einbeziehen, ausbilden und kontrollieren. Compliance ist der Inbegriff von PRÄVENTIVEM RECHT, um alle Verstösse gegen ethische Prinzipien wie Kinderarbeitsverbot, Geldwäscherei, etc. zu verhindern. Die Kosten von Compliance sind enorm, aber immer noch massiv kleiner als die gewaltigen Bussen, die den abgestraften Konzernen neben den Verurteilungen deren Managern und dem enormen Reputationsverlust drohen.

Die Ausarbeitung solcher Präventionsmassnahmen im Rahmen der Compliance umfassen sowohl alle internen Regeln, die auf die genauen Bedürfnisse der Unternehmung zugeschnitten sind, als auch ein entsprechendes Kontrollsystem zur soliden Implementierung. Regeln zur Animierung und zum Schutz von WHISTLEBLOWERN sind ein typischer Anwendungsfall.

Maurice war als In-house Counsel von BBC BROWN BOVERI und als General Counsel von KUEHNE & NAGEL stets in M ​​& A-Fälle involviert und ist es bis heute, wenn auch weniger oft. Dabei übernahm er die Verantwortung für die rechtlichen Aspekte und arbeitete im Team mit anderen Spezialisten wie Buchhaltern, Finanzexperten, CEOs und CFOs, Produktmanagern, Immobiliengutachtern, Quantitätssachverständigen, etc. zusammen.

Erfolgsbeispiele

  • Gründung von juristischen Personen als schweizerische / europäische Hauptsitze ausländischer Firmen.
  • Komplette Restrukturierung einer grossen Schweizer Autoimportfirma (CHF 550 Mio. / Jahr) durch Verhandlungen und (Neu-) Entwurf aller Verträge (Vertrieb, Lizenzierung, Leasing, etc.).
  • Ausarbeitung des „Code of Business Ethics“ für den General Counsel von ABB, um diesen unter den 157 internen Juristen zu verbreiten.
  • M & A im Schweizer Stahlmarkt, der zweitgrösste Hersteller erwirbt den Drittgrössten und wird damit zur Nummer 1 auf dem Markt.