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Wirtschaftskriminalität

Die strafrechtlichen Aspekte nationaler und internationaler Geschäftsstreitigkeiten nehmen rapide zu, sei dies Betrug, Unterschlagung, Geldwäscherei, unerlaubter Insiderhandel, etc.. Gemäss der ASSOCIATION OF CERTIFIED FRAUD EXAMINERS (ACFE) belaufen sich die direkten Schäden, die den Schweizer Unternehmen aufgrund solcher Verbrechnen entstehen, auf etwa 3 bis 5 Prozent des gesamten Umsatzes pro Jahr. In der Schweiz und in den europäischen Nachbarstaaten werden nur rund 10 bis 20 Prozent solcher Fälle vor Gericht gebracht. Einerseits aus Angst den guten Ruf zu verlieren und andererseits, um ungewollte Aufklärung verdächtiger Verhaltensweisen, gefolgt von strafrechtlichen Anklagen und Bestrafungen bei den Unternehmen selbst zu verhindern. Oft schadet die Medizin mehr als die Krankheit selbst… Daher ist eine interne Untersuchung durch einen unabhängigen Unternehmensanwalt oft der beste Weg, um kriminelle Praktiken zu entdecken. Umso wichtiger sind WHISTLE-BLOWER, um Fälle von Wirtschaftskriminalität aufzudecken. Sie sollten durch interne Systeme angemessen geschützt und belohnt werden.

Erfolgsbeispiel

  • Sammelbemühungen von veruntreuten Geldern in der Höhe von 22 Mio. USD von mafiösen russischen Rohölhändlern.